Das Urteil des OLG Bremen vom 10.7.2025 – 1 ORs 9/25 ist hier veröffentlicht:https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/9418.htmWas war passiert? Das OLG Bremen hätte sich also mit der Feststellung begnügen können, dass der Angeklagte für den Post strafrechtlich nicht als Täter verantwortlich ist. Der Beitrag, so das LG Bremen weiter,„überdramatisiert die Coronamaßnahmen, bringt dadurch aber nicht die Verharmlosung des Holocaust zum Ausdruck. Das OLG Bremen stellt weiterhin beifallswert fest, dass der Offene Brief nicht geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Entscheidung des OLG Bremen ist ein wichtiger Meilenstein in der juristischen Auseinandersetzung um Corona-Maßnahmen-Kritik mithilfe von Parallelen zum NS-Unrecht.
Source: Suddeutsche Zeitung January 02, 2026 12:55 UTC